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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14   

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https://dejure.org/2016,22714
LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14 (https://dejure.org/2016,22714)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.01.2016 - L 3 RS 8/14 (https://dejure.org/2016,22714)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - L 3 RS 8/14 (https://dejure.org/2016,22714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 5 Abs 1 S 1 AAÜG, § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 6 Abs 6 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Arbeitsentgelt - Glaubhaftmachung des Zuflusses von Jahresendprämien in einer konkreten Höhe - Eintragungen im SED-Parteibuch - Schätzung der Höhe einer Jahresendprämie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung des Zuflusses von Jahresendprämien in einer konkreten Höhe durch Verweis auf die Eintragungen im SED-Parteibuch; Möglichkeit der Schätzung von Entgelten bei einer fehlenden Glaubhaftmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Zufluss; Glaubhaftmachung; Schätzung; konkrete Höhe; Pflichtbeitragszeit; Arbeitsentgelt; Beweislast; getrennte Berechnung; Beweismittel; Schätzgrundlage; Jahresendprämie

  • rechtsportal.de

    Feststellung zusätzlicher Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Am 27. April 2012 beantragte der Kläger unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juli (gemeint: August) 2007 (B 4 RS 4/06 R) die Berücksichtigung zusätzlicher Verdienste.

    Es kommt hingegen nicht darauf an, dass dieser Verdienst nach DDR-Recht nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig gewesen ist (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, juris).

    Dies hat zur Folge, dass die Frage, ob in der DDR erzielte Einkünfte aus einer von einem Versorgungssystem erfassten Beschäftigung als Arbeitsentgelt zu qualifizieren sind, ausschließlich nach Bundesrecht zu beantworten ist (BSG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O.).

    Über ihre Gewährung und die Höhe entschied der Betriebsleiter mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung nach Beratung im Arbeitskollektiv (BSG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O.).

    Der Kläger trägt die Beweislast dafür, dass damals die Voraussetzungen der §§ 117, 118 AGB-DDR für jedes geltend gemachte Jahr erfüllt waren und dass ihm die Jahresendprämie zugeflossen (BSG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O.), also tatsächlich gezahlt worden ist.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2 S. 11).
  • LSG Sachsen, 21.07.2015 - L 5 RS 668/14

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Die Ableitung der individuellen Kennziffern zur Berechnung der Jahresendprämie für den einzelnen Werktätigen war von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren abhängig, so dass die Kenntnis des Durchschnittslohnes des Werktätigen keinesfalls hinreichend sein kann, um die Zahlung einer Jahresendprämie in einer bestimmten Höhe glaubhaft zu machen (vgl. im Einzelnen Sächsisches LSG, Urteil vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 -, juris, RdNr. 55 f.).
  • LSG Sachsen, 04.02.2014 - L 5 RS 462/13
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Der Senat folgt auch nicht der Auffassung des Sächsischen LSG (vgl. Urteil vom 4. Februar 2014 - L 5 RS 462/13 -, juris), das davon ausgeht, bei einer fehlenden Glaubhaftmachung der konkreten Höhe der Jahresendprämie in den einzelnen Jahren sei eine Schätzung im Sinne von § 287 Abs. 1 Zivilprozessordnung möglich.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.02.2014 - L 1 RS 28/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Die Behauptung, erhöhte Beiträge, die im Mitgliedsbuch der SED eingetragen sind, resultierten aus gezahlten Jahresendprämien, ist in der Regel dann nicht geeignet, den Zufluss dieses zusätzlichen Arbeitsentgelts glaubhaft zu machen, wenn den Beitragseinträgen nicht entnommen werden kann, auf welchen konkreten Lohnbestandteil die erhöhten Beiträge entrichtet wurden (Urteil des 1. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 12. Februar 2014 - L 1 RS 28/13 -, juris; so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 21. August 2012 - L 5 RS 572/11 -, juris).
  • LSG Sachsen, 07.08.2012 - L 5 RS 45/10
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Dafür, dass im Rahmen der Feststellungen nach dem AAÜG eine Glaubhaftmachung möglich ist, spricht, dass § 6 Abs. 6 AAÜG diesen Beweismaßstab ausdrücklich zulässt, wenn nur Teile des Verdienstes nachgewiesen sind (so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 7. August 2012 - L 5 RS 45/10 -, juris).
  • LSG Sachsen, 21.08.2012 - L 5 RS 572/11

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14
    Die Behauptung, erhöhte Beiträge, die im Mitgliedsbuch der SED eingetragen sind, resultierten aus gezahlten Jahresendprämien, ist in der Regel dann nicht geeignet, den Zufluss dieses zusätzlichen Arbeitsentgelts glaubhaft zu machen, wenn den Beitragseinträgen nicht entnommen werden kann, auf welchen konkreten Lohnbestandteil die erhöhten Beiträge entrichtet wurden (Urteil des 1. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 12. Februar 2014 - L 1 RS 28/13 -, juris; so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 21. August 2012 - L 5 RS 572/11 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der erkennende Senat habe sich bereits mit der Rückrechnung von JEP aus im SED-Mitgliedsbuch eingetragenen erhöhten Gesamtbeiträgen im Urteil vom 28. Januar 2016 - L 3 RS 8/14 - befasst.

    Die Behauptung, erhöhte Beiträge, die im Mitgliedsbuch der SED eingetragen sind, resultierten aus gezahlten Jahresendprämien, ist in der Regel dann nicht geeignet, den Zufluss dieses zusätzlichen Arbeitsentgelts glaubhaft zu machen, wenn den Beitragseinträgen nicht entnommen werden kann, auf welchen konkreten Lohnbestandteil die erhöhten Beiträge entrichtet wurden (Urteil des 3. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 28. Januar 2016 - L 3 RS 8/14 -, juris, RdNr. 25; so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 21. August 2012 - L 5 RS 572/11 -, juris).

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